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Blog / BPMN · Konventionen

Blog · 23. Oktober 2026 · Michael Ricken

Muss nach jedem Gateway zusammengeführt werden?

Kurz: Nein. Die Norm verlangt es nicht. Trotzdem ist es fast immer richtig, und an einer Stelle wird es gefährlich, wenn man es nicht tut.

In fast jedem Seminar kommt die Frage, meist mit einem Modell aus einem Lehrbuch oder einer Hausrichtlinie im Rücken: „Zu jedem verzweigenden Gateway gehört doch ein zusammenführendes?“ Die Antwort hat zwei Teile. Was die Norm erlaubt, ist großzügiger als die meisten denken. Was gute Modelle ausmacht, ist strenger.

Was die Norm erlaubt

In BPMN 2.0.2 ist jedes Gateway ein eigenständiges Element. Es gibt keine Regel, die zu einem verzweigenden Gateway ein passendes zusammenführendes verlangt. Ein Modell muss also nicht „symmetrisch“ sein wie eine Klammer in einer Programmiersprache.

Exklusives Gateway „vollständig?“, beide Zweige enden in eigenen Endereignissen
Verzweigen ohne Zusammenführen. Beide Zweige enden in eigenen Endereignissen. Das ist erlaubt und oft die lesbarste Lösung.

Die Norm erlaubt sogar, ganz ohne Gateway zu verzweigen und zusammenzuführen:

  • Implizit zusammenführen: Mehrere Sequenzflüsse laufen direkt in eine Aktivität. Jedes ankommende Token startet die Aktivität – sie verhält sich wie ein exklusives Zusammenführen.
  • Implizit verzweigen: Mehrere Sequenzflüsse gehen direkt aus einer Aktivität. Ohne Bedingungen bekommt jeder Fluss ein Token – das wirkt wie ein paralleles Gateway. Mit Bedingungen (die kleine Raute am Flussanfang) wirkt es inklusiv.
Zwei Zahlungszweige laufen direkt in die Aufgabe „Beleg nehmen“
Implizit zusammenführen. Nur ein Zweig ist aktiv, also läuft „Beleg nehmen“ genau einmal. Formal korrekt.
Aus „Bestellung annehmen“ gehen zwei Flüsse ohne Gateway ab
Implizit verzweigen. Zwei Flüsse ohne Bedingung: Beide Aufgaben bekommen ein Token, wie bei einem parallelen Gateway.

Wo es gefährlich wird

Zusammenführen heißt bei BPMN nicht einfach „Linien treffen sich“. Jedes Gateway hat beim Zusammenführen ein eigenes Verhalten: Das exklusive lässt jedes Token sofort durch, das parallele wartet auf alle Eingänge, das inklusive wartet auf die Zweige, die vorher aktiviert wurden. Passt das nicht zur Verzweigung, entsteht ein Fehler, den man dem Bild nicht ansieht:

VerzweigungZusammenführungWas passiert
exklusivexklusiv oder implizitkorrekt: Ein Token kommt an, eines geht weiter
parallelparallelkorrekt: Das Gateway wartet auf alle Token und gibt eines weiter
inklusivinklusivkorrekt: Es wartet genau auf die aktivierten Zweige
parallelexklusiv oder implizitMehrfachausführung: Die folgende Aufgabe läuft so oft, wie Token ankommen
exklusivparallelDeadlock: Das Gateway wartet auf ein Token, das nie kommt

Der häufigste Fall in der Praxis ist die vierte Zeile: Zwei parallele Arbeiten laufen ohne Gateway in „Ware versenden“ – und im Modell wird die Ware zweimal verschickt. Auf dem Papier fällt das niemandem auf. In einer Token-Simulation sieht man es sofort, weil zwei Token in derselben Aufgabe ankommen.

Was Konvention ist

Deshalb gilt in vielen Richtlinien die Regel: Wenn zusammengeführt wird, dann explizit über ein Gateway desselben Typs. Der Schweizer Standard eCH-0158 „BPMN-Modellierungskonventionen für die öffentliche Verwaltung“ (Version 1.2, 2020) geht noch weiter: Er verlangt das Zusammenführen grundsätzlich und lässt nur zwei Ausnahmen zu – ein Zweig endet in einem eigenen Endereignis oder springt in einer Schleife zurück. Verzweigungen direkt aus einer Aktivität schließt er aus.

Exklusives Gateway verzweigt nach Zahlart, ein exklusives Gateway führt vor „Beleg nehmen“ zusammen
Explizit zusammenführen. Dasselbe Modell wie oben, jetzt mit exklusivem Gateway vor „Beleg nehmen“. Wer liest, sieht sofort: Hier kommt genau einer der Wege an.

Der Gewinn ist Lesbarkeit. Ein Gateway vor der Aufgabe sagt, wie die Wege zusammenkommen – ohne dass man rückwärts suchen muss, wo sie herkommen. Und es erzwingt die Frage, die sonst untergeht: Warte ich hier auf alle, oder reicht einer?

Die Regel in einem Satz

Jedes Gateway ist eigenständig. Zusammenführen ist keine Pflicht – aber wenn zusammengeführt wird, dann mit dem passenden Gateway.

Für die eigene Modellierungsrichtlinie heißt das: Die Norm als Untergrenze nehmen, die Konvention bewusst festlegen und begründen. Und jedes Modell einmal durchspielen, bevor es freigegeben wird. Die Mehrfachausführung findet keine Sichtprüfung, eine Simulation aber in Sekunden.

Quellen: Object Management Group, Business Process Model and Notation (BPMN) 2.0.2, 2013 (ISO/IEC 19510). Verein eCH, eCH-0158 BPMN-Modellierungskonventionen für die öffentliche Verwaltung, Version 1.2, 2020. Die Modelle stammen aus dem Seminar Prozesse sichtbar machen.

Über den Autor

Prof. Dr. Michael Ricken begleitet seit 2003 Unternehmen bei Prozessmanagement mit BPMN und lehrt Wirtschaftsinformatik an der Hochschule RheinMain. Die Beispiele in seinen Artikeln stammen aus Seminaren und Projekten.

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